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Gemeldetet Diskriminierungsfälle:
Im
Sommer 2005 hat Herr B., einer unserer Patienten, der im
Rahmen des Modellprojektes behandelt wird und täglich
zweimal unsere Ambulanz aufsuchte, während des Vormittages
angerufen: er habe einen Hund aufgegriffen, der offenbar
seinem Herrchen entlaufen war und kurz davor war, eine
stark befahrene Strasse zu überqueren. Der Hund trug
ein Halsband und war gepflegt, also sicher ein entlaufenes
Tier. Er wusste nun nicht, was er mit dem Tier machen sollte,
wollte es natürlich nicht wieder seinem Schicksal überlassen.
Wir haben versucht, herauszufinden, ob das Tierheim oder
eine sonstige Stelle dafür zuständig ist. In
der Zwischenzeit hatte dann der Besitzer, der ein Büro
in der Nähe unserer Ambulanz hat und dem der Hund
entlaufen war, über wohl Beobachtungen von anderen
und Nachfragen sich schließlich bei uns gemeldet.
Er fragte, wo der Hund jetzt sei, er müsse den unbedingt
so schnell es geht zurück haben, damit er ihn seinen
Kindern wieder geben könne usw.. Zunächst alles
noch recht freundlich.... Leider war Herr B. nicht erreichbar
und wir wussten nicht genau, wo der Hund nun ist. Wir versicherten
dem Besitzer aber, dass wir es herausfinden und uns dann
umgehend bei ihm melden werden, auf jeden Fall ist der
Hund in Sicherheit und wird auch wieder zurückgegeben.
Zur nächsten Vergabe kam dann Herr B. und erzählte,
dass er den Hund zunächst nun einem Bekannten mitgegeben
habe, der selbst einen Hund hat und auch Futter usw. und
sich erst einmal ums das entlaufene Tier kümmere.
Der war aber nun gerade nicht erreichbar. Wir baten deshalb
Herrn B., den zu benachrichtigen, damit der Hund zu seinem
Besitzer zurück kann. Herr B. bekam auch Tel.-Nr und
Adresse des Besitzers. Nach einer Weile kam der Hundebesitzer
mit zwei Polizeibeamten an unsere Ambulanz und fragte wieder
nach dem Hund. Wir erklärten ihm, dass der Hund momentan
bei einem Bekannten des Herrn B. sei und der sich bei ihm
melden würde. Die Polizeibeamten drängten uns,
den Namen des Herrn B. samt Adresse anzugeben (obwohl dort
ja der Hund nicht einmal war). Wir weigerten uns
allerdings mit Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht.
Daraufhin bedrohten uns die Polizeibeamten, wir hälfen
einer Verschleierung einer Straftat, denn es handele sich
ja offenbar hier um die „Unterschlagung einer Fundsache“.
Alle Erklärungen, dass Herr B. den Hund immerhin vor
dem Schlimmerem bewahrt und sicher versorgt hat wurden
ignoriert, es wurde der Vorwurf einer Unterschlagung erhoben,
wir wurden weiter gedrängt, die persönlichen
Daten herauszugeben, unsere, bzw. die unserer leitenden Ärztin,
wurden aufgenommen und der Besitzer sagte dazu nichts.
Das Ganze hat sich dann im Laufe des Tages glücklicherweise
wieder entspannt: Herr B. hat den Hund zurückgebracht
an seinen Besitzer, nachdem wir ihn erreicht hatten und
er hat auch einen Finderlohn vom Hundehalter bekommen.
Sie Polizei hat sich nie wieder gemeldet. Für uns
war es aber doch sehr eindrucksvoll, wie eine Tat (nämlich
den Hund zu „retten“), die bei „netten
Nachbarn von nebenan“ sicher als Heldentat gelobt
worden wäre, bei einem Drogenabhängigen innerhalb
kürzester Zeit zu einer Straftat wird.
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